Darf ich in meinen Garten noch ein Haus bauen?
Wir prüfen unverbindlich und kostenlos die Bebaubarkeit und Wertigkeit Ihres Grundstücks!
Haben Sie noch ein bisschen Grundstück übrig?
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin und wir zeigen Ihnen kostenlos und unverbindlich welche Möglichkeiten es für Sie gibt. In diesem Termin kann auch sofort die Bewertung des Grundstückes vorgenommen werden um die mögliche Entscheidung eines Verkaufes in Erwägung zu ziehen. ⁃
Prüfung des Bebauungsplanes
Ermittlung der Bebaubarkeit
Festlegung des Grundstückswertes anhand vom Bodenrichtwert
Machbarkeit Ideelle Grundstücksteilung oder reale Grundstücksteilung
Überplanung mit einer Neubauimmobilie
Vormarktprüfung (besteht Nachfrage für das geplante Neubauvorhaben)
Grundstücksteilung / Hinterlandbebauung
Vielen Hauseigentümern ist oft nicht bewusst, was für ein Potential der eigene Garten hat. In den letzten Jahren wurden viele alte Bebauungspläne an die heutige Zeit angepasst und die Bebauung in sogenannter zweiten Reihe ist nach heutigen Baurecht erlaubt. Hier darf entweder die ideelle oder reale Grundstücksteilung beantragt werden.
• Was ist der Unterschied zwischen Realteilung und Ideeller Teilung von Grundstücken?
Bei Realteilung wird ein neues Flurstück mit eigener Flurstücknummer gebildet und für jedes Grundstück gibt es ein „normales“ Grundbuch. Es werden neue Vermessungssteine/Grenzsteine gesetzt und bei der "Hinterlandbebauung" erfolgt die Zuwegung oftmals in Form eines „Pfeifenstielgrundstückes“ alternativ mit einem Wegerecht über das vordere und an die öffentliche Zuwegung erschlossene Grundstück.
Bei ideeller Grundstücksteilung bleibt es bei einem Flurstück. Dieses wird nun nach dem WEG-Gesetz in zwei oder mehrere „Wohnungsgrundbücher“ mit einem Aufteilungsplan und einer Abgeschlossenheitsbescheinigung gesplittet.
Es entstehen nun Sondereigentum, Gemeinschaftseigenum und Sondernutzungsrechte in Verbindung mit Miteigentumsanteile.
Nutzen Sie Ihren Mehrwert mit unserem Leistungspaket für Grundstücksbesitzer, die Ihre Immobilie verkaufen wollen
Die mögliche Bebaubarkeit Ihres Grundstücks regeln wir für Sie!
Wir klären anhand vom Bebauungsplans oder nach §34 BauGB die mögliche Ausnutzung Ihres Grundstücks. Unser Team und Netzwerk aus Architekten und Bauingenieuren prüft nach Rücksprache mit den Bauamt die Möglichkeiten.
Der Wert Ihres Grundstücks steigt mit zunehmender Wohnfläche!
Unser Sachverständiger für Grundstücksbewertung prüft und bewertet anhand der möglichen Bebaubarkeit Ihres Grundstücks den angepassten Bodenrichtwert. Je mehr Wohnfläche hergestellt werden darf, umso höher ist die Wertigkeit und der Verkaufserlös.
Zusammenarbeit mit den örtlichen Bauträgern
Die Zusammenarbeit mit unseren örtlichen Bauträgern kann den Grundstücksverkauf beschleunigen. Wir übernehmen die komplette Abwicklung zwischen Bauträger und Ihrem Grundstückskäufer
Wir koordinieren die Gestaltung Ihres Verkaufsvertrages beim Notar
Für Ihre rechtssichere Vertragsgestaltung, arbeiten wir mit Immobilienanwälten und Notaren zusammen, die spezialisiert auf Kaufverträge mit Baugrundstücken sind. Notarverträge mit aufschiebender Bedingung auf Baugenehmigung oder Bodengutachten begleiten wir regelmäßig und können Sie hier optimal beraten
Wir freuen uns über ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen!
Sie möchen mehr über die Möglichkeiten Ihres Grundstücks erfahren?

Kostenlose Immobilienbewertung
Sachverständiger für Immobilienbewertung
Unser Gutachter für Immobilienbewertung ermittelt sicher und präzise Ihren Immobilienwert bei Verkaufsabsicht Ihrer Immobilie

Ihre Empfehlung wird belohnt!
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